Woran erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?


Er führt die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"

Nur er darf einen Kammer-Rundstempel benutzen.

Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

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