Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes tätig, beträgt der Stundensatz € 60,- bis € 75,-. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 50% erhöht werden. Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Reisen und Übernachtungen ersetzt. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig zu tragen.

Bei anstehenden Gerichtsstreitigkeiten kann ein Sachverständigengutachten vor Aufnahme des Prozesses eventuell eine Klärung im Rahmen einer Schiedsgutachtervereinbarung bringen und somit teure Gerichtskosten und aufwändige, zeitintensive Gerichtsverfahren vermieden werden.

Wenn ein Auftraggeber über die Ausführug einer handwerklichen Leistung im Zweifel ist, kann der Sachverständige diese Frage klären und somit noch während der Ausführung der Leistung einem Rechtsstreit vorbeugen.

 
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