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Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
- Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung
benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein
fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche
Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige
allerdings nicht beantworten.
Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen
genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es
oft die Grundlage für eine gütliche Einigung. Als Schiedsgutachter
im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen
außergerichtlich schnell und verbindlich beantworten.
In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich
nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden. weiter
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