Woran erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?
Er führt die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger"
Nur er darf einen Kammer-Rundstempel benutzen.
Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen
Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien,
Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.